Der attraktive Schweizer Markt


Der interessante Schweizer Markt kann sich auch für kleinere Unternehmen, Händler, Dienstleister und Online-Anbieter lohnen.  Das vergleichsweise hohe Durchschnittseinkommen, die kaum vorhandene Arbeitslosigkeit und eine gesunde Wirtschaftsstrukturen resultieren in einer hohen Kaufkraft –  und die Zahlungsmoral der Schweizer ist vorbildlich.
Wenn einige Besonderheiten beachtet werden, kann der Markteintritt risikolos, erfolgreich und einfach erfolgen.

Wir vom Swiss-Service-Center unterstützen Sie gerne dabei.

 

1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen als Basis

Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit der EU in bilateralen Verträgen so geregelt, dass eine problemlose internationale Zusammenarbeit gewährleistet ist. Trotzdem gelten In der Schweiz andere Steuer- und Zollbestimmungen und teilweise auch andere Normen, Zulassungsbedingungen und Vorschriften. Wer sich nicht selbst mit diesen Themen beschäftigen will, sollte die entsprechenden Abklärungen im Vorfeld vornehmen lassen. Das Swiss Service Center hilft Ihnen gerne weiter.

 

2. Vorab den Markt und die Erfolgschancen testen

Nutzen Sie die Schweizer Online-Plattformen wie Galaxus oder Ricardo um die Erfolgsaussichten für Ihr Angebot zu prüfen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Abklärung von grundsätzlichen „Killerkriterien“. Beachten Sie dazu die „10 Tipps“ hier. Gerne helfen wir Ihnen bei diesen Vorabklärungen.

 

3. Berücksichtigen Sie die Besonderheiten der Sprache

Die Schweiz ist ein mehrsprachiges Land.  Bei Lieferungen in die französisch– oder italienischsprachigen Gebiete muss zum Beispiel die Etikettierung und der Kundensupport entsprechend angepasst werden.
Im Schweizer Schriftsprachgebrauch gibt es viele Begriffe die sich von der reinen hochdeutschen Sprache unterscheiden. Für einen zielgruppengerechten Marktauftritt gilt es solche Besonderheiten mit Feingefühl zu beachten. Auch hier beraten wir Sie gerne.

 

4. Eine eigene Domain für die Schweiz

Im Idealfall ist der Onlineshop nicht nur unter der klassischen .de-Adresse erreichbar, sondern auch über eine eigene, kundennahe .ch-Domain. Auf diesem Weg lässt sich ein maßgeschneidertes Sortiment und eine passende Preisgestaltung für die Kunden aus der Schweiz zusammenstellen.

 

5. Maximale Transparenz für die Lieferung in die Schweiz

Wenn die Produkte aus einem deutschen Lager in die Schweiz geliefert werden, fallen zusätzliche Kosten an. Laut der schweizerischen Preisbekanntgabe-Verordnung müssen die anfallenden Gebühren aufgeschlüsselt und übersichtlich dargestellt werden. Im Optimalfall wird im Onlineshop eine Tabelle integriert, mit der jeder Kunden die Lieferkosten exakt nachvollziehen kann.
Mit der von uns angebotenen Betriebsstätten-Lösung und unserem Lager- und Lieferservice können Sie die Lieferungen wie eine Inlandfirma abwickeln, so dass der Kunde mit dem Warenimport direkt nichts zu tun hat.

 

6. Den unkomplizierten Kauf auf Rechnung anbieten

Die Verbraucher in der Schweiz sind sehr verlässliche Kunden und kommen ihrer Zahlungsverpflichtung in der Regel fristgerecht nach. Daher wird der Kauf auf Rechnung bevorzugt und von den meisten Online-Händlern auch angeboten. Der Kauf per Kreditkarte wird von vielen Schweizern hingegen abgelehnt, was die Wichtigkeit des Rechnungskaufs unterstreicht.

 

7. Überlegungen bezüglich der Währung für den Kaufabschluss

Als Alternative zum Kauf in Euro sollten Sie auch die Zahlung in Schweizer Franken akzeptieren. Wenn Sie entsprechende Überweisungen nicht annehmen möchten, sollte zumindest in Klammern hinter den Preisen in Euro die Umrechnung in Schweizer Franken stehen.

Wenn Sie den Markteintritt in die Schweiz wirkungsvoll gestalten wollen, dann stellen Sie für Lieferungen und Leistungen an Endkunden Ihre Rechnungen in Schweizer Franken aus.

 

8. Die Zahlungsmethoden als wichtiges Kriterium

Bekannte Zahlungsoptionen sorgen für das notwendige Vertrauen von potenziellen Kunden. Zu den beliebtesten Zahlungsdienstleistern in der Schweiz zählen zum Beispiel Datatrans und SIX Payments. Abhängig von der jeweiligen Zielgruppe kann eine entsprechende Erweiterung der Zahlungsvarianten von großem Vorteil sein.

Die einfachste Zahlungsmethode für Schweizer Kunden ist der Kauf auf Rechnung in Schweizer Franken mit der Möglichkeit der Zahlung auf ein Bankkonto in der Schweiz.

 

9. Eine Fiskalvertretung regelt die steuerlichen Pflichten

Ein Fiskalvertreter ist ein Wirtschaftsbeteiligter, der für deutsche Onlinehändler die benötigte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beantragt. Darüber hinaus kümmert sich ein solcher Vertreter um die zugehörigen Abrechnungen und Meldefristen. (Mehr Infos hier)

 

10. Der Fokus auf lokale Anbieter

Die Verbraucher in der Schweiz bevorzugen lokal ansässige Firmen, was beim Markteintritt unbedingt zu bedenken ist. „Schweizer kaufen gerne in der Schweiz ein“. Für nachhaltigen Erfolg empfiehlt sich deshalb eine Betriebsstätte in der Schweiz.

Sprechen Sie mit uns, wir betreuen Sie gerne.

 

Die kostengünstige Lösung für einen einfachen Schweizer Markteintritt

Die einfache und kostengünstige Lösung für den Schweizer Markteintritt: Das Swiss Service Center für deutsche KMU Betriebe

 

Sparen Sie sich die Kosten für eine eigenständige Niederlassung oder Fiskalvertretung  in der Schweiz und gründen Sie stattdessen eine eigene kostengünstige Betriebsstätte in der deutschen Exklave Büsingen (deutsches Hoheitsgebiet aber Zoll- und Wirtschaftsgebiet Schweiz).
Tipps Schweizer Markteintritt

Ihre eigene Schweizer Niederlassung mit dem Swiss Service Center

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten Sie eine Schweizer Büroadresse: CH-8238 Büsingen
  • Treten Sie als Schweizer Firma auf – „Schweizer kaufen gerne in der Schweiz ein“ – und profitieren Sie von der hohen Kaufkraft
  • Mit einer Betriebsstätte in Büsingen erhalten Sie automatisch eine Schweizer Mehrwertsteuernummer – und das ohne Hinterlegung einer Kaution!
  • Verzollungen können zwischen Ihrem Hauptbetrieb und Ihrer Betriebsstätte in Büsingen mit einer Proforma-Rechnung abgewickelt werden. Ihre Schweizer Kunden bedienen Sie mit der Schweizer Adresse Ihrer Betriebsstätte in Büsingen.
  • Sie benötigen keine zweite Buchhaltung und können die Schweizer Umsätze mit 8,1% MwSt. und die Einfuhrumsatzsteuer für Wareneinfuhren als Vorsteuer in Ihrer Finanzbuchhaltung verbuchen 

 

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach für ein erstes und kostenfreies Beratungsgespräch an 07734 / 935 748. Günther Karl Schäfer, Unternehmer und Verleger mit Sitz in Büsingen und Gründer des Swiss-Service-Center, ein Beratungsunternehmen für deutsche KMU-Betriebe.

 

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