Firmengründung in der Schweiz für deutsche Versandhändler

Die Schweiz ruft mit ihrem attraktiven Markt

Eine Firma in der Schweiz bietet für deutsche Händler die Aussicht auf einen attraktiven Markt. Im Vorfeld gilt es neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen auch einige bürokratische Aspekte zu berücksichtigen. Ebenfalls sind steuerrechtliche Faktoren sowie notwendige Versicherungen zu beachten.

 

Firma gründen in der Schweiz ohne Wohnsitz: Voraussetzungen

Die Voraussetzung für die Firmengründung in der Schweiz als Deutscher ist grundsätzlich durch die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erfüllt. Sämtliche Bürger der EU sowie der EFTA (Europäische Freihandels-Assoziation) verfügen über einen Rechtsanspruch auf eine Zulassung zum Arbeitsmarkt. Hierbei regeln die verschiedenen Kantone der Schweiz Genaueres zu den Aufenthaltsbestimmungen. Zuständig für die Aufenthaltsbewilligung ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Das Amt für Ausländerfragen überprüft die Aufenthaltsbewilligung anschließend und stellt sie aus.

 

Reglementierte Berufe

Gewisse Branchen und Berufszweige unterliegen bestimmten Reglementierungen. Einige Branchen reglementiert der Bund. Dazu zählen pädagogische und soziale Berufe ebenso wie Berufe aus der Gesundheitsbranche.

Andere Berufszweige reglementieren die Kantone. Dazu zählen unter anderem die Branchen VerkehrArchitektur sowie juristische Berufe. Für diese und andere Bereiche sind spezielle Bewilligungen erforderlich.

 

Kosten der Firmengründung

Die Gesamtkosten einer Firmengründung in der Schweiz sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie reichen je nach Rechtsform vom Startkapital bis zu den Lohnnebenkosten.
– Eine GmbH benötigt  20.000 Schweizer Franken an Startkapital.
– Für eine AG-Gründung ist ein Startkapital von mindestens 100.000 Schweizer Franken erforderlich. Hierbei sind mindestens 20 Prozent vom vorgesehenen Aktienkapital einzubezahlen, mindestens aber 50.000 Schweizer Franken.
– Für Einzelunternehmen und andere einfache Gesellschaften ist kein Startkapital vorgesehen.

Die Kosten des administrativen Aufwands  sind in der Schweiz relativ gering und reichen von etwa 1.000 Schweizer Franken bei einer Einzelfirma, über 2.000 bis 8.000 Schweizer Franken für die GmbH bis über 15.000 für eine AG.

 

Firmengründungen in der Schweiz und die Rechtsformen

Für eine Schweizer Niederlassung kommen mehrere Rechtsformen in Frage. Verbreitet sind insbesondere die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Personengesellschaften. Personengesellschaften lassen sich wiederum unterscheiden in Kollektivgesellschaften (KIG), Kommanditgesellschaften (KmG) und die Einzelfirma.

 

Aktiengesellschaft

Die Gründung einer AG sieht ein Aktien-Kapital von mindestens 100.000 Schweizer Franken vor. 20% des Kapitals müssen einbezahlt sein, mindestens aber 50.000 CHF.

Bei einer AG muss ein Direktor mit Einzelunterschrift oder ein Verwaltungsrat in der Schweiz wohnhaft sein.Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben sowie ein Schweizer Bürgerrecht oder das eines Staats der EU oder EFTA besitzen. Die Vorteile der AG-Gründung liegen in der Anonymität der Investoren, der beschränkten Haftung und in den einfach zu übertragenden Firmenanteilen.

 

GmbH

Bei einer GmbH in der Schweiz müssen ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift oder aber zwei Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift dort wohnhaft sein.

Für die GmbH ist ein Startkapital von 20.000 Schweizer Franken oder mehr erforderlich. Der Vorteil der GmbH liegt im verhältnismäßig geringen Grundkapital bei gleichzeitig beschränkter Haftung. Weiterhin ist nur ein Gründer notwendig. Grundsätzlich ist die Nationalität des Gründers nicht relevant.

 

Personengesellschaften

Eine Firma zu gründen, ist in der Schweiz ohne Wohnsitz möglich, wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt. Wer eine Personengesellschaft betreibt, braucht anders als bei der AG und der GmbH kein haftendes Kapitalvermögen,, haftet aber in aller Regel mit seinem gesamten Privatvermögen

Sobald alle Klärungen im Vorfeld über Rechtsform, Firmenstruktur sowie Gründungskapital beziehungsweise Kapitalisierung getroffen wurden, ist eine Firmengründung in der Schweiz innerhalb von etwa 2 bis 3 Wochen möglich.

 

Gewerbe anmelden in der Schweiz als Deutscher

Ein Gewerbe anmelden ist in der Schweiz als Deutscher bei der Ausgleichskasse möglich. Hier müssen sich Firmengründer registrieren. Weiterhin füllen Gründer hier einen Fragebogen für Selbstständige aus, in dem sie verschiedene Angaben zum Gründungsvorhaben machen.

Ebenfalls ist eine Anmeldung beim Handelsregisteramt erforderlich. Sowohl für Gründer aus dem Inland als auch aus dem Ausland sind diese beiden Anmeldungen verpflichtend.

 

Notwendige Versicherungen

Das Schweizer Gesetz sieht einige verpflichtende Versicherungen für Unternehmensgründer vor. Diese gelten auch für ausländische Unternehmer. Welche Versicherungen obligatorisch sind, hängt unter anderem von der Rechtsform und der Branche ab.

Grundsätzlich gilt, dass Gründer von Personengesellschaften aus Perspektive der Sozialversicherungen als Selbstständige gelten. Damit sind sie für ihre Vorsorge weitgehend selbst verantwortlich.

Für Inhaber von Kapitalgesellschaften gilt, dass Unternehmer ihre eigenen Angestellten sind. Damit sind sie für Sozialversicherungen unselbstständig erwerbend, womit die meisten Versicherungen obligatorisch sind. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Alters- und Hinterbliebenenversicherungberufliche Vorsorge sowie Krankenversicherung.

 

 

Steuern in der Schweiz

Firmengründung in der Schweiz: Die Steuern

Die Steuern sind für Unternehmen in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland deutlich niedriger

Die direkten Steuern von Bund, Kanton und Gemeinde werden über eine gemeinsame Steuererklärung ermittelt und über die Gemeinden abgerechnet. Die Steuerbelastung für die Kantons- und Gemeindesteuern wird von jedem Kanton/Gemeinde festgelegt (Steuerfuss) und unterscheidet sich sehr stark. Die Steuerbelastung ist für Unternehmen in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland jedoch deutlich niedriger. Eine hervorragende Übersicht über die Steuern in der Schweiz finden Sie unter: Übersicht der Steuern nach Gesellschaftsformen (admin.ch)

 

Die kostengünstige Lösung anstelle einer eigenen Schweizer Firmengründung

Die einfache und kostengünstige Lösung für den Schweizer Markteintritt: Das Swiss Service Center 

Sparen Sie sich die Kosten für eine eigenständige Niederlassung oder Fiskalvertretung  in der Schweiz. Wir  gründen für Sie stattdessen eine eigene kostengünstige Betriebsstätte in der deutschen Exklave Büsingen (deutsches Hoheitsgebiet aber Zoll- und Wirtschaftsgebiet Schweiz).

Firmengründung in der Schweiz. Ihre eigene Niederlassung mit dem Swiss Service Center

Ihre eigene Schweizer Niederlassung mit dem Swiss Service Center für deutsche Händler



Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten Sie eine Schweizer Büroadresse: CH-8238 Büsingen
  • Treten Sie als Schweizer Firma auf – „Schweizer kaufen gerne in der Schweiz ein“ – und profitieren Sie von der hohen Kaufkraft
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  • Verzollungen können zwischen Ihrem Hauptbetrieb und Ihrer Betriebsstätte in Büsingen mit einer Proforma-Rechnung abgewickelt werden. Ihre Schweizer Kunden bedienen Sie mit der Schweizer Adresse Ihrer Betriebsstätte in Büsingen.
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Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach für ein erstes und kostenfreies Beratungsgespräch an 07734 / 935 748. Günther Karl Schäfer, Unternehmer und Verleger mit Sitz in Büsingen und Gründer des Swiss-Service-Center, ein Beratungsunternehmen für deutsche KMU-Betriebe.

 

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