Regelungen für den Versand in die Schweiz

Verzollung in der Schweiz für deutsche HändlerDie Schweiz ist für Onlinehändler sehr attraktiv, da wesentlich liberalere Bestimmungen gelten als in den EU-Ländern. Jedoch gibt es einige, wichtige Punkte zu beachten.

 

Vorteile der Schweiz als Marktplatz für deutsche Versandhändler

Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, ist aber kein Mitglied der Europäischen Union. Damit hat es rund um den Handel und den Import von Produkten größere Handlungsfreiheit. Beispielsweise gilt in der Schweiz das Widerrufsrecht für den Käufer nicht. Eine einmal gekaufte Ware muss, abgesehen bei Sachmängeln, abgenommen werden. Das ist vor allem für die Retouren-geplagten Onlinehändler ein riesiger Vorteil.

 

Den Online-Shop für die Schweiz anpassen

Der ideale Weg, um deutsche Produkte in der Schweiz zu verkaufen, ist der eigene Onlineshop. Der wesentliche Vorteil einer Betriebsstätte in der Schweiz ist, dass die Zollgebühren im Endpreis voll einkalkuliert werden können.

Die umständliche Aufschlüsselung des Endpreises nach dem Bestimmungsland entfällt damit. Außerdem kann ein eigener, exklusiv für Schweizer Kunden eingerichteter Onlineshop voll auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe ausgerichtet werden.

 

Onlineshop für die Schweiz mit Preisen in Schweizer Franken

Ein für die Schweiz angepasster Onlinshop mit Preisen in Schweizer Franken ist von Vorteil

Das beginnt mit dem attraktiven Domain-Kürzel „.ch“ und endet damit, dass von vornherein alle Preise in Schweizer Franken ausgezeichnet sind. Schließlich können mit der separaten Betriebsstätte auch die Gewohnheiten von Kunden aus der Schweiz berücksichtigt werden: Kostenloser Versand, ggf. dem Markt angepasste Produktbeschreibungen und ein speziell auf sie ausgelegtes Angebot tragen dazu bei, dass sich ein Kunde aus der Schweiz im Onlineshop besser aufgehoben fühlt.

 

Verzollung in die Schweiz

Aktuelle Rechtsprechung: Zollgebühren ausweisen!

Der Zoll ist eine kleine aber nicht zu unterschätzende Hürde, wenn es darum geht, deutsche Produkte in der Schweiz zu verkaufen. Die Zollgebühren sind zwar nicht allzu hoch. Vor dem Kaufabschluss muss der Käufer über alle anfallenden Gebühren genauestens informiert werden. Zwar ist die Angabe in Euro ausreichend, wer aber erfolgreich in die Schweiz exportieren will, der sollte den endgültigen Kaufpreis  in Schweizer Franken angeben. Das macht den Handel mit den Kunden aus der Schweiz deutlich transparenter und damit attraktiver.

Die Verantwortung über die korrekte Abwicklung beim Zoll liegt beim Händler. Hier stehen zwei Wege zur korrekten Verzollung offen:

– Postalische Verzollung
– Kommerzielle Verzollung

 

Postalische Verzollung

Die postalische Verzollung kommt zum Tragen, wenn der Onlinehändler paketweise seine Waren von Deutschland in die Schweiz zum Endkunden sendet. Die Höhe der Zollgebühren richtet sich nach der Art der Ware und nach deren Gewicht. Eine Zollgebühr wird erst ab einer Höhe von 5 Schweizer Franken erhoben. Bei der Einfuhr sind jedoch auch noch zusätzlich 7,7 % Mehrwertsteuer auf dem Verkaufswert der Ware abzuführen. Die postalische Verzollung ist relativ preisgünstig, jedoch umständlich in der Umsetzung.

Korrekte Dokumentation

Wichtig ist bei der Verzollung, dass alle Angaben gut sichtbar und zugänglich in einer Klarsichthülle auf dem Paket zu sehen sind. Neben dem Gewicht bemessen sich die Zollgebühren auch nach dem Warenwert. Hier werden die Versandkosten aber MIT einkalkuliert: Der Warenwert ist der Kaufpreis der Ware inklusive den Versandkosten bis zum Kunden. Aus der Summe werden ein Teil des Zolls und die gesamte Mehrwertsteuer berechnet. Äußerst wichtig ist es, die korrekten Formulare für die Verzollung zu verwenden.

Das Schweizer Zollamt hat, gestaffelt nach Warenwert, drei unterschiedliche Formulare vorgesehen: Warenwert unter 350 CHF: Zollinhaltserklärung CN22 Warenwert von 350 – 1000 CHF: Zollinhaltserklärung CN23 Warenwert über 1000 CHF: Zollinhaltserklärung CN23 plus elektronische Ausfuhranmeldung Alle Formulare sind auf der Webseite des Schweizer Zollamts als PDF abrufbar.

 

Kommerzielle Verzollung spart Zeit und Kosten

Die kommerzielle Verzollung ist vor allem für Onlinehändler interessant, die nicht nur eine Schweizer Betriebsstätte, sondern auch ein eigenes Warenhandling für die Schweiz unterhalten. Einmal erfolgreich in die Schweiz eingeführt, ist der weitere Versand zum Kunden aber wesentlich weniger umständlich als der Direktversand aus Deutschland. Die Kalkulation eines Endpreises gestaltet sich damit ebenfalls einfacher.

 

Vorteile sichern durch Fiskalvertreter

Dennoch kann die Berechnung von Zöllen, Gebühren, Steuern und weiteren Zusatzkosten in der Schweiz eine trickreiche Angelegenheit sein. Ein Fiskalvertreter, welcher beratend zur Seite steht und für jedes Vorhaben rechtssichere Angaben machen kann, ist für das Verkaufen in die Schweiz eine enorme Erleichterung.  

 

Versand in die Schweiz

Deutsche Paketdienstleister bieten einen besonderen Service an, welcher beim Ausfüllen der Formulare behilflich ist. Eine Garantie übernehmen die Paketdienstleister aber auf keinen Fall! Die Verantwortung für die korrekte Deklaration und Einhaltung aller Vorschriften liegt alleine beim Händler!

 

Das ideale Paket für die Schweiz

Das ideale Paket für die Schweiz

Was gibt es bei den Paketgrößen in der Schweiz zu beachten?

Da der Zoll zum Teil nach Gewicht erhoben wird, ist es ratsam, die Verpackung so leicht wie möglich zu halten. Die Verzollung ist in Gewichtsklassen eingeteilt. Überschreitet ein Paket die Obergrenze einer Gewichtsklasse um nur ein Gramm, ist sofort eine höhere Zollgebühr fällig.

Die Paketdienstleister haben Erfahrung und unterstützen ihre Kunden professionell um das Gesamtgewicht eines Pakets so klein wie möglich zu halten. Ein Standard-Paket für die Schweiz sollte folgende Maße nicht überschreiten:

Länge: 120 cm
Breite: 60 cm
Höhe: 60 cm
Gurtmass: 360 cm
Gewicht: max. 30 kg

Für ein solches Paket kann man mit einem Versandpreis von 20 – 40 Euro rechnen. Wenn alles korrekt deklariert ist, geht der Versand recht zügig. Innerhalb einer Woche ist ein Paket aus Deutschland in der Regel beim Kunden in der Schweiz angekommen.

 

Korrekte Dokumentation für zügigen Versand

Auf dem Paket müssen in einer Klarsichtfolie folgende Dokumente aufgeklebt sein:

– Zollinhaltserklärung
– Handelsrechnung

Fehlende, falsche oder unvollständige Dokumente verzögern nicht nur den Versand, sondern verursachen auch zusätzliche Kosten. Diese muss zunächst der Kunde am Ablieferungsort tragen. Vor allem beim Verkaufen in die Schweiz können Nachlässigkeiten daher sehr schnell zu Marktnachteilen führen.

 

Onlinehandel in die Schweiz: Anspruchsvoll aber lohnenswert

Der Onlinehandel in der Schweiz boomt mit zweistelligen Wachstumsraten pro Jahr. Hier ist noch längst nicht das Ende des Wachstums erreicht. Es ist daher höchste Zeit, auf diesen besonders profitablen Zug aufzuspringen. Wer keine Fehler macht und sich an alle Formalitäten hält, auf den warten satte Gewinne.

 

Die schnelle und kostengünstige Lösung für den Schweizer Marktauftritt 

Die einfache und kostengünstige Lösung für den Schweizer Marktauftritt: Das Swiss Service Center für deutsche KMU Betriebe

Sparen Sie sich die Kosten für eine eigenständige Niederlassung oder Fiskalvertretung  in der Schweiz und wir gründen für Sie stattdessen eine eigene, kostengünstige Betriebsstätte in der deutschen Exklave Büsingen (deutsches Hoheitsgebiet aber Zoll- und Wirtschaftsgebiet Schweiz).

Als deutscher Onlinehändler in die Schweiz liefern

Ihre eigene Schweizer Niederlassung mit dem Swiss Service Center für deutsche Händler

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten Sie eine Schweizer Büroadresse: CH-8238 Büsingen
  • Treten Sie als Schweizer Firma auf – „Schweizer kaufen gerne in der Schweiz ein“ – und profitieren Sie von der hohen Kaufkraft
  • Mit einer Betriebsstätte in Büsingen erhalten Sie automatisch eine Schweizer Mehrwertsteuernummer – und das ohne Hinterlegung einer Kaution!
  • Verzollungen können zwischen Ihrem Hauptbetrieb und Ihrer Betriebsstätte in Büsingen mit einer Proforma-Rechnung abgewickelt werden. Ihre Schweizer Kunden bedienen Sie mit der Schweizer Adresse Ihrer Betriebsstätte in Büsingen.
  • Sie benötigen keine zweite Buchhaltung und können die Schweizer Umsätze mit 7,7% MwSt. und die Einfuhrumsatzsteuer für Wareneinfuhren als Vorsteuer in Ihrer Finanzbuchhaltung verbuchen 

 

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach für ein erstes und kostenfreies Beratungsgespräch an 07734 / 935 748. Günther Karl Schäfer, Unternehmer und Verleger mit Sitz in Büsingen und Gründer des Swiss-Service-Center, ein Beratungsunternehmen für deutsche KMU-Betriebe.

 

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