Fiskalvertretung in der Schweiz


Was ist ein Fiskalvertreter?

Der Fiskalvertreter (Mehrwertsteuervertreter)  ist ein im Schweizer Wirtschaftsgebiet ansässiger Wirtschaftsvertreter, welcher im Auftrag eines ausländischen (z. B. deutschen) Unternehmen  – dessen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen gegenüber den Schweizer Steuerbehörden vertritt.

 

Warum ist ein Fiskalvertreter in der Schweiz notwendig?

Ausländische steuerpflichtige Unternehmen ohne Wohn- bzw. Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen sich durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten lassen. Bei der MWST-Online-Anmeldung muss ein ausländisches Unternehmen den Steuervertreter zwingend angeben. Anmeldungen ohne Steuervertreter sind nicht möglich.

 

Was kostet ein Fiskalvertreter in der Schweiz?

Die Kosten für einen Fiskalvertreter richten sich nach dem jeweiligen individuellen Aufwand für die Abwicklung der Umsätze.
Die Aufgaben des Fiskalvertreters in der Schweiz umfassen folgende Leistungen:

  • Abklärung der Steuerpflicht (einmalig)
  • Abwicklung der Meldeformalitäten in der Schweiz (einmalig)
  • Steuerrechtliche Vertretung in der Schweiz
  • Korrespondenz mit Mandanten und Behörden (ESTV)
  • Erstellen und abwickeln der MwSt.-Abrechnung: Dieser Posten bestimmt den Aufwand des Fiskalvertreters maßgeblich. Dieser kann je nach Geschäftsmodel und Unternehmen sehr unterschiedlich sein
  • Erstellung der Jahresumsatzabrechnung

In Regel können kleine Unternehmen, bei einer quartalsweisen MwSt.-Abrechnung mit Kosten in Höhe von ca. 800 Euro pro Jahr rechnen. Die einmalige Abklärung und Anmeldung der Schweizer MwSt. verursacht Kosten in Höhe von ca. 300 Euro.

 

Gesetzliche Vorgaben im Schweizer Mehrwertsteuerrecht  

Alle Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und pro Jahr mindestens 100‘000 Franken Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen, sind ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

 

Werkvertragliche Lieferung im Inland

Erbringt ein ausländisches Unternehmen eine werkvertragliche Lieferung im Inland, und zwar ungeachtet dessen, ob dabei Material mit abgeliefert wird oder nicht, löst dies bei entsprechendem weltweiten Jahresumsatz (mindestens 100’000 Franken) die Steuerpflicht aus.

 

Warum gibt es diese Bestimmung im Schweizer Mehrwertsteuerrecht?

Schweizer Unternehmen sollen durch den steigenden Konkurrenzdruck ausländischer Unternehmen nicht benachteiligt werden. Viele ausländische Unternehmen waren vor dieser Regelung von der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz befreit und konnten somit bessere Preise (ohne Mehrwertsteuer) als Schweizer Unternehmen bieten. Somit waren diese, vor allem in der Grenzregion, einem erhöhten Konkurrenzdruck ausgesetzt.

 

Was bedeutet diese Bestimmung des Schweizer Mehrwertsteuerrechts für deutsche Unternehmen?

Sehr viele deutsche KMU-Unternehmen benötigen einen Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz. Neben den Kosten für den Fiskalvertreter  muss zudem eine Kaution von mindestens Fr. 2.000 bei der Steuerbehörde hinterlegt werden, um eine Mehrwertsteuer-Nummer zu bekommen.

 

Unsere Swiss Service Center Alternativ-Lösung für deutsche KMU Betriebe

Sparen Sie sich die Kosten für eine Fiskalvertretung in der Schweiz. Wir gründen für Sie stattdessen eine 
eigene kostengünstige Betriebsstätte
 in der deutschen Exklave Büsingen (deutsches Hoheitsgebiet aber Zoll- und Wirtschaftsgebiet Schweiz).
Alternative zur Fiskalvertretung in der Schweiz

Ihre eigene Schweizer Niederlassung mit dem Swiss Service Center anstelle eines Fiskalvertreters

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten eine Schweizer Büroadresse: CH-8238 Büsingen
  • Treten Sie als Schweizer Firma auf – „Schweizer kaufen gerne in der Schweiz ein“ – und profitieren Sie von der hohen Kaufkraft
  • Mit einer Betriebsstätte in Büsingen erhalten Sie automatisch eine Schweizer Mehrwertsteuernummer – und das ohne Hinterlegung einer Kaution!
  • Verzollungen können zwischen Ihrem Hauptbetrieb und Ihrer neuen Betriebsstätte in Büsingen mit einer Proforma-Rechnung abgewickelt werden. Ihre Schweizer Kunden bedienen Sie mit der Schweizer Adresse Ihrer Betriebsstätte in Büsingen.
  • Sie benötigen keine zweite Buchhaltung und können die Schweizer Umsätze mit 7,7% MwSt. und die Einfuhrumsatzsteuer für Wareneinfuhren als Vorsteuer in Ihrer Finanzbuchhaltung verbuchen

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach für ein erstes und kostenfreies Beratungsgespräch an 07734 / 935 748.
Günther Karl Schäfer, Unternehmer und Verleger mit Sitz in Büsingen und Gründer des Swiss-Service-Center, ein Beratungsunternehmen für deutsche KMU-Betriebe.

PS: Wir bieten natürlich auch eine Fiskalvertretung-Lösung an, falls Sie keine Betriebsstätte mit den obigen Vorteilen gründen möchten!

 

Lesen Sie auch weitere Artikel

>>> 10 Tipps für den Markteintritt in die Schweiz

>>> In die Schweiz liefern

>>> Firmengründung in der Schweiz